Leseprobe

EU-Entgelttransparenz­richtlinie

Das Praxis-Handbuch für HR

Richtlinie 2023/970/EU  |  Kapitel 1–2 + Checklisten-Auszug

KOSTENLOSE LESEPROBE

Für HR-Verantwortliche & Personalleiter:innen

Diese Leseprobe enthält die ersten beiden Kapitel des vollständigen Praxis-Handbuchs sowie einen Auszug aus der Umsetzungs-Checkliste.

Stand: Juni 2026

Hinweis: Diese Leseprobe dient der allgemeinen Information und Orientierung. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Rechtslage und Fristen können sich durch das noch ausstehende deutsche Umsetzungsgesetz ändern.

Warum diese Leseprobe?

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU) wird die tägliche HR-Arbeit grundlegend verändern. Stellenanzeigen müssen künftig Gehaltsangaben enthalten. Mitarbeitende können Auskunft über die Vergütung ihrer Kolleginnen und Kollegen verlangen. Und Unternehmen mit einer Entgeltlücke von mehr als 5 % zwischen Frauen und Männern müssen handeln.

Diese Leseprobe gibt Ihnen einen ersten, vollständigen Einblick: die beiden Einführungskapitel des Praxis-Handbuchs sowie einen Auszug aus der Umsetzungs-Checkliste. So können Sie in wenigen Minuten einschätzen, wo Ihr Unternehmen steht – und ob das vollständige Handbuch für Sie der richtige nächste Schritt ist.

Was Sie in dieser Leseprobe finden

  • Kapitel 1: Die Richtlinie im Überblick – Geltungsbereich, Pflichten nach Unternehmensgröße, erfasste Entgeltbestandteile
  • Kapitel 2: Fristen und Rechtslage in Deutschland – aktueller Stand, Zeitplan, Handlungsdruck
  • Auszug aus der Umsetzungs-Checkliste: Phase 1 „Grundlagen schaffen"

Kapitel 1: Die Richtlinie im Überblick

1.1 Was ist die Entgelttransparenzrichtlinie?

Die EU-Richtlinie 2023/970/EU zur Entgelttransparenz wurde am 10. Mai 2023 vom Europäischen Parlament verabschiedet und trat am 6. Juni 2023 in Kraft. Sie ergänzt den EU-Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit und macht ihn durchsetzbar.

Kern der Richtlinie ist es, strukturelle Entgeltbenachteiligungen – vor allem von Frauen – durch mehr Transparenz aufzudecken und zu beseitigen. Laut EU-Kommission verdienen Frauen in der EU im Schnitt noch immer rund 13 % weniger als Männer. Die Richtlinie setzt an drei Hebeln an:

1.2 Für wen gilt die Richtlinie?

Grundsätzlich gilt die Richtlinie für alle Arbeitgeber in der EU, unabhängig von Branche oder Rechtsform. Die konkreten Pflichten variieren nach Unternehmensgröße:

UnternehmensgrößePflichtenErste Berichtspflicht
Alle Arbeitgeber Gehaltsangaben in Stellenanzeigen, Auskunftsrecht, transparente Vergütungskriterien Ab Inkrafttreten Umsetzungsgesetz
Ab 100 Mitarbeitende Alle oben genannten + Berichterstattung über das Entgeltgefälle 100–249 MA: bis 7.6.2031
Ab 250 Mitarbeitende Alle oben genannten + jährliche Berichterstattung Erstbericht bis 7.6.2027

1.3 Welche Entgeltbestandteile sind erfasst?

Die Richtlinie gilt für das gesamte Entgelt – deutlich mehr als nur das Grundgehalt:

Nicht erfasst sind in der Regel rein freiwillige, einmalige Leistungen ohne Wiederholungscharakter. Im Zweifel gilt: Je breiter Ihr Entgeltbegriff definiert ist, desto rechtssicherer sind Sie.

Kapitel 2: Fristen und Rechtslage in Deutschland

2.1 Der aktuelle Stand (Juni 2026)

Die Situation in Deutschland ist derzeit zweigeteilt: Die EU-Frist lief am 7. Juni 2026 ab – das deutsche Umsetzungsgesetz fehlt jedoch noch. Das Bundesfamilienministerium rechnet mit einem Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2027. Neue Berichtspflichten und erweiterte Informationsrechte sollen dann ab Juni 2028 in vollem Umfang gelten.

Das bedeutet für die Praxis: Eine direkte Anwendbarkeit der Richtlinie (sog. unmittelbare Wirkung) kommt bei EU-Richtlinien grundsätzlich nur gegenüber dem Staat als Arbeitgeber in Betracht, nicht gegenüber privaten Unternehmen. Dennoch besteht bereits heute eine Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung bestehender Gesetze.

Praxishinweis: Was heute schon gilt

  • Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ist bereits heute geltendes EU-Primärrecht (Art. 157 AEUV).
  • Das bestehende Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) von 2017 gilt unverändert fort.
  • Klagen auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen Entgeltdiskriminierung sind jederzeit möglich.
  • Gerichte sind bereits jetzt verpflichtet, nationales Recht richtlinienkonform auszulegen.

2.2 Der Zeitplan im Überblick

DatumMeilenstein
Mai 2023EU-Richtlinie 2023/970/EU tritt in Kraft
7. Juni 2026Ablauf der Umsetzungsfrist – Deutschland verpasst die Frist
Ab 7.6.2026Richtlinienkonforme Auslegung des deutschen Rechts verpflichtend
Anfang 2027 (erwartet)Deutsches Umsetzungsgesetz tritt in Kraft
7. Juni 2027Erstmalige Entgeltberichterstattung (ab 250 MA)
Ab 2028Neue Auskunftsrechte und Informationspflichten in vollem Umfang
Ab 2031Berichterstattungspflicht auch für Unternehmen 100–249 MA

2.3 Warum jetzt handeln, obwohl das Gesetz fehlt?

Viele Unternehmen warten auf das nationale Umsetzungsgesetz. Das ist ein Fehler, denn:

  1. Die Anpassung der Vergütungsstrukturen dauert Monate bis Jahre. Wer später anfängt, arbeitet unter Zeitdruck.
  2. Ein komplettes Gehaltsaudit mit Betriebsrat und ggf. externer Beratung ist aufwendig und kann nicht in wenigen Wochen absolviert werden.
  3. Mitarbeitende, Bewerber:innen und Betriebsräte werden die neuen Rechte kennen und einfordern. Wer keine Antworten hat, verliert Vertrauen.
  4. Das Gesetz wird die Richtlinieninhalte nicht wesentlich abmildern – Expertenkommissionen haben lediglich Vereinfachungen bei der Bürokratie empfohlen, nicht bei den Kernpflichten.

Auszug: Umsetzungs-Checkliste

Die vollständige Checkliste im Handbuch umfasst 5 Phasen – von den Grundlagen über die Vergütungsstruktur, Recruiting und Auskunftsprozesse bis zur Berichterstattung. Hier ein Auszug aus Phase 1:

Phase 1: Grundlagen schaffen (Sofort – 4 Wochen)

Das war erst der Anfang.

Das vollständige Praxis-Handbuch „Erste Hilfe: Praxis-Handbuch EU-Entgelttransparenzrichtlinie (nicht nur) für HR" enthält:


Jetzt vollständiges Handbuch sichern

Einmalig 39,90 €  |  Sofort-Download  |  Stand: Juni 2026

Diese Leseprobe dient der allgemeinen Information und Orientierung. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Rechtslage und Fristen können sich durch das noch ausstehende deutsche Umsetzungsgesetz ändern.